Hintergründe zum neuesten Medienhype um Trumps Geschäftsgebaren. Über historische, marken- und staatsrechtliche Zusammenhänge in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Dieser Artikel zeigt beispielhaft den Einsatz von Staatszeichen und den Umgang mit Machtsymbolen.
»Tee-Marker« mit dem Präsidenten-Logo?
Was hat der US-Präsident jetzt schon wieder angestellt? Das Siegel des US-Präsidenten soll von seinen eigenen Golfplätzen zu Werbezwecken angefordert worden sein (The Hill). Dieses Siegel ist allerdings nicht persönlicher Besitz der US-Präsidenten, vielmehr eines der besonders geschützten Markenzeichen der USA.
Siegel: Älteste Markenlogos der Welt
Die ältesten Marken der Welt sind Hoheitszeichen auf Siegeln. Schon in der Bronzezeit vor 4000 Jahren wurden rechtsgültige Geschäfte im heutigen Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besiegelt.
Streit um Symbole
Staatssymbole sind wichtig. So verhindert ein Markenstreit die Aufnahme Mazedoniens in die Europäische Union (Handelsblatt). Eine Arte-Produktion erregte einst Aufsehen unter Historikern, zeigt sie doch den Vater Europas »Karl der Große« (748 bis 814) mit »Lilien« statt »Adlern« auf den Schildern. Pikanter historischer Fake, denn die Lilie ist nicht nur das Stadtwappen von Darmstadt, sondern sie ist auch das Zeichen des französischen Königshauses. Die Lilie wurde fast zwei Jahrhunderte später als Staatssysmbol von König Robert II., genannt der Fromme (996–1031), eingeführt. Salomonisch schmücken heute die Karlsbüste (Bilder) in Aachen: Lilien und Adler.
Der Adler als Symbol
Deutschland zeigt bis heute den imperialen »Adler«. Karl-Tobias Schwab gestaltete 1926 die heutige Form als »Reichsadler« für die damalige Republik. Wenn zum Beispiel der amtierende Bundespräsident in seiner Berliner oder Bonner Residenz verweilt, weht der Bundesadler auf der exklusiven Standarte des Bundespräsidenten (Foto) über dem Dienstsitz. Die Bundesdienstflagge – die mit dem Adler – darf gesetzlich nur von Bundesbehörden gehisst werden. Symbolisch geht unser Bundesadler zurück auf das Römische Imperium. Hier knüpfte Karl der Große bei seiner Kaiserkrönung (800 n. Chr.) an Rom an. Die Idee des Imperialen Adlers wird in den USA als Hoheitszeichen ebenfalls genutzt. Die Hauptstadt Washington wurde als neues »Rom« erbaut. Die Ausführung »18 US Code § 713« (Text in Deutscher Sprache) regelt, wie und wer das Siegel benutzen darf.
Hoheitszeichen auf dem Golfplatz?
Trump warf Barack Obama während dessen Amtszeit vor, zu viel Zeit auf dem Golfplatz zu verbringen. Heute hat Trump seinen präsidialen Vorgänger – zumindest in Golfspielzeit – deutlich überflügelt (Die Welt, F.A.Z.).
Im Trumpschen Geschäfts-Imperium liegen einige Golfplätze. Zu seinem Geschäfts- und Markengebaren gehört, vieles mit dem goldenen Namenszug »Trump« zu verzieren wie Gebäude und eben Golf-Ressorts. Jetzt gerät er durch diese Golfplätze in die Kritik. Seine Firmen haben laut Presseberichten Tausende von Tee-Markern (Abschlagsmarkierungen) mit Amtssiegel (Foto) bestellt.
Die »Trump Organization« möchte offenbar Golf-Equipment mit dem offiziellen Siegel des US-Präsidenten kommerziell vermarkten – der Missbrauch des Siegels kann aber strafbar sein. Quelle: Spiegel
Mit diesen Tee-Markern markieren Golfspieler die Stelle, an der ihr Ball lag. Diese Marker werden aber auch gerne für Werbung genutzt, wie diese Google-Suche zeigt. Beim Einsatz von Tee-Markern sind Ehrlichkeit und Fairness erstes Gebot.
»Er betrügt wie verrückt. Ich weiß natürlich nicht, wie er seine Geschäfte macht. Aber man sagt: Wer beim Golf betrügt, betrügt auch beim Geschäftemachen.« Suzann Pettersen, Profi-Golferin über Spielpartner Donald Trump. Quelle: Die Welt
Der Ehrlichkeit halber soll erwähnt sein, dass andere US-Präsidenten auch gebrandete Golf-Accessoirs nutzen. Ein Gebaren, das deutsche Steuerzahler ihrem Präsidenten sicher nicht durchgehen lassen würden. Diese Golf-Equipments nutzten die Trump-Vorgänger allerdings zum Eigengebrauch im Amt oder (siehe Bild unten: George W. Bush) um ihre Stiftungen zu finanzieren.
Fazit. Das Nutzen von Staatssymbolen zu werblichen Zwecken ist verboten. Den wenigsten Bundesbürgern dürfte klar sein, dass es einen rechtlichen Unterschied zwischen Bundesflagge, Bundesdienstflagge und Standarte des Bundespräsidenten gibt. Wir werden trotzdem zur Fußball-Weltmeisterschaft viele Flaggen mit dem Bundesadler von Balkonen hängen sehen. Markentechisch und gesellschaftlich ist der Umgang von Donald Trump mit den Saatssymbolen mindestens so befremdlich wie der Wladimir Putins.
Bildnachweis: George W. Bush, Bundespräsidialamt, Das weiße Haus