Digitalisierung braucht den schnellen Netzausbau
Glasfaser muss zum Teil der Daseinsvorsorge werden. Hierfür bräuchte es eine Grundgesetzänderung (Art. 87f GG), um den unsinnigen Vorrang der Privatwirtschaft zu kippen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen als Resterampe nur die unwirtschaftlichen Gebiete ausbauen dürfen, während sich die privaten Telekommunikationsunternehmen (TKUs) die Filetstücke herauspicken.